Der in seiner Gesundheit beeinträchtigte bzw. geschädigte Mensch hat regelmäßig einen erhöhten rechtlichen Beratungsbedarf, denn zumeist sind seine möglichen Leistungs-, Schadensersatz- und Feststellungsansprüche manigfaltig. Aus einem Versicherungs- bzw. Schadensfall können sich dabei u.a. ergeben, Leistungsansprüche gegen die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung aufgrund Erwerbsminderung, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Schädiger, Leistungsansprüche aus der privaten Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung sowie der Anspruch auf Anerkennung der Schwerbehinderung oder Gleichstellung.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht habe ich mich daher auf den Personenschaden spezialisiert.
Meine Schwerpunkte sind vor allem
• Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
• Rentenansprüche wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
• Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen, insbesondere auch im
HWS-Bereich
• Invaliditätsleistungen der privaten Unfallversicherung
• Leistungen aus der Lebens- und Berufsunfähigeits(zusatz)versicherung
• Schadensersatzansprüche nach ärztlichen Behandlungsfehlern (Arzthaftung)
• Schwerbehindertenverfahren
• Fragen des Sozialdatenschutzes
Ich berate und vertrete nur Versicherte, Patienten und Geschädigte, sowohl außergerichtlich als auch vor den Zivil- und Sozialgerichten im gesamten Bundesgebiet!
Ich biete ferner an
• Betreuung von Selbsthilfegruppen u. Vereinen mit Infomaterialien u.
Sprechstunden
• Ausarbeitung von Rechtsgutachten, Fachartikeln und Vorträgen