pp76ac4c04.jpg
pp81080eeb.jpg
pp38c81cb5.jpg
pp9b1932a7.jpg
pp7f5cfab6.jpg
pp5c0272cb.jpg
Jürgen Langhals
Fachanwalt für Sozialrecht
pp03d0cc08.jpg
MENU



AKTUELLES

pp7031402a.jpg
pp1610795d.jpg
2008 © Jürgen Langhals, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, Recklinghausen
Der in seiner Gesundheit beeinträchtigte bzw. geschädigte Mensch hat regelmäßig einen erhöhten rechtlichen Beratungsbedarf, denn zumeist sind seine möglichen Leistungs-, Schadensersatz- und Feststellungsansprüche manigfaltig. Aus einem Versicherungs- bzw. Schadensfall können sich dabei u.a. ergeben, Leistungsansprüche gegen die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung aufgrund Erwerbsminderung, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Schädiger, Leistungsansprüche aus der privaten Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung sowie der Anspruch auf Anerkennung der Schwerbehinderung oder Gleichstellung.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht habe ich mich daher auf den Personenschaden spezialisiert.

Meine Schwerpunkte sind vor allem
           • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
         • Rentenansprüche wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
         • Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen, insbesondere auch im
           HWS-Bereich
         • Invaliditätsleistungen der privaten Unfallversicherung
         • Leistungen aus der Lebens- und Berufsunfähigeits(zusatz)versicherung
         • Schadensersatzansprüche nach ärztlichen Behandlungsfehlern (Arzthaftung)
         • Schwerbehindertenverfahren
         • Fragen des Sozialdatenschutzes

Ich berate und vertrete nur Versicherte, Patienten und Geschädigte, sowohl außergerichtlich als auch vor den Zivil- und Sozialgerichten im gesamten Bundesgebiet!

Ich biete ferner an
         • Betreuung von Selbsthilfegruppen u. Vereinen mit Infomaterialien u.
            Sprechstunden
         • Ausarbeitung von Rechtsgutachten, Fachartikeln und Vorträgen
++                            
Home > Kernkompetenzen
pp59834d1d.jpg
pp676e4b17.jpg
Meine Kernkompetenz ist der kranke, behinderte oder verunfallte Mensch
und sein Anspruch auf Leistung gegen Sozialversicherungsträger,
Versicherungen und Schädiger.